Umgang mit technischen Gasen

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           beim Umgang mit technischen Gasen  im Gaststätten-Gewerbe, werden oft sehr viele Sicherheitsmaßnahmen, leider zu oft, einfach ignoriert oder aus Unwissenheit übersehen. Aufgrund der Tatsache, daß  in CO2-Flaschen  ein Druck von mehr als 60  bar herrscht und  in Stickstoff-Flaschen sogar von mehr als 300 bar, kann man sich vorstellen, daß  man hier äußerst sorgfältig arbeiten muß!
In der Praxis vorkommende Unfälle  im Umgang mit technischen Gasen  zeigen immer wieder, daß mancher Betreiber oft zu sorglos bei der Sache ist!

Die Berufsgenossenschaft Gaststätten und Nahrung gibt  sich hier die beste Mühe ihren Mitglieder mit kleinen Broschüren (wie  hier gezeigt) mit bestem Rat zu unterstützen.
Man sollte diese  Ratschläge schon aus Eigeninteresse wahrnehmen!

 

Es ist nicht unbegründet, daß seit 1998 die Gaststätten, deren CO2-Lager Räume und Bierkühlungen mehr als 1,5  Meter unter Erdgleiche sind, über ein Gaswarngerät, zur Sicherheit aller Beschäftigten des Betriebes, verfügen müssen. Leider ist man  von der Umsetzung dieser Vorschrift in der Praxis noch  weit entfernt!

Bei der Auswahl ihres Gaswarngerätes, sollte die Sicherheit die oberste Priorität sein!
Lassen Sie sich das Gaswarngerät unbedingt vorführen, denn es gibt erhebliche Leistungs-Unterschiede, die man ihnen dann genauestens erläutern kann.
Sollten sie diesbezüglich Fragen haben, können Sie mich tagsüber unter der mobilen Rufnummer 0171 - 4017213  erreich