Betrieb
Damit Beschäftigte oder Dritte nicht gefährdet werden,
sind die in der TRSK 500 "Betrieb von Getränkeschankanlagen"
festgelegten Anforderungen über
den Umgang mit Druckgasflaschen einzuhalten.
Aus Gründen der Sicherheit, insbesondere wegen der
Gefahr des Unwirksamwerdens von
Sicherheitseinrichtungen, z.B. der Lüftungseinrichtung oder Gaswarneinrichtung, sind
diese in
regelmäßigen Zeitabständen
zu beobachten oder deren Wirksamkeit nachzuprüfen.
Allgemeines zum Thema Kohlensäure
In
Getränkeschankanlagen werden mittels Druckgasen
Getränke oder Getränkegrundstoffe
gefördert. Als Druckgase sind in Kontakt
mit Getränken nur die
lebensmittelrechtlich unbedenklichen
Gase Kohlendioxid
(CO2), Stickstoff
(N 2) oder
Gemische
aus beiden
Gasen (N 2 / CO2 ) zugelassen. Hiervon ist
Kohlendioxid, besser bekannt unter dem Handelsnamen Kohlensäure,
das am häufigsten
verwendete Druckgas.
Eigenschaften
von Kohlendioxid (CO2)
Kohlendioxid kommt in geringen Mengen in der natürlichen Atmosphäre
(Atemluft) vor. Die Konzentration beträgt durchschnittlich ca.
0,035 Vol.%. Es ist ein nicht
brennbares, nicht ätzendes, nicht wassergefährdendes, farb- und
geruchloses Gas.
Kohlendioxid ist ungefähr
eineinhalb Mal schwerer als Luft. Es sammelt sich beim Ausströmen daher
zunächst in Bodennähe bzw. in
tieferliegenden Gebäudeteilen.
Insbesondere in solchen Bereichen können erhöhte CO2-
Konzentrationen auftreten.
Kohlendioxid
ist als inert (unter normalen Bedingungen keine chemischen Reaktionen mit
anderen Stoffen) eingestuft (TRB 610 Anlage 1).
Trotzdem führt es bei höherer
Konzentration, auch
bei ausreichendem Sauerstoffgehalt, zu Gesundheitsstörungen, die bis
zum
Tod führen können. ( siehe hierzu u.a. Tabelle über Gefährdung
und Auswirkungen )
Calectro-Gaswarngerät |
Hinweisschild nach TRSK
5.3.2.3 |
Dräger- Gaswarngerät
( Bild
anklicken, Dräger-Homepage ) |
Alle Personen müssen mit diesem Hinweisschild auf die Gefahren bei evtl.
ausströmenden Gasen hingewiesen werden,
wenn Sie einen geschlossenen Raum wie z. B. den Getränke- bzw. Kohlensäurelagerraum
betreten !!!
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